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Seien Sie dabei, wenn sich Fachleute aus der Branche zum Austausch, zur Weiterbildung und zum Netzwerken treffen. Der Gemeinschaftskongress bietet Ihnen ein vielseitiges Programm mit spannenden Vorträgen, praxisnahen Workshops und wertvollen Impulsen für Ihren Berufsalltag.
Teilnahmegebühren DEWU 2027
Die Teilnahmegebühren beinhalten den Besuch beider Kongress und der Fachausstellung, die Nutzung der Kongress-App, die Teilnahmezertifikate, die CME-Zertifizierung sowie eine Kongresstasche.
Workshops sowie die Teilnahme am Get-together müssen separat dazu gebucht werden.
3-Tägige Teilnahme | Bis einschließlich 19. März 2026 | 20. März – 21. April 2026 | Ab dem 22. April 2026 | |
|---|---|---|---|---|
EWMA-Mitglieder und Mitglieder nationaler Wundversorgungsgesellschaften, die mit EWMA kooperieren | 542 € (455 € ohne MwSt.) | 640 € (538 € ohne MwSt.) | 713 € (599 € ohne MwSt.) | |
Nicht-Mitglieder | 652 € (548 € ohne MwSt.) | 752 € (632 € ohne MwSt.) | 827 € (695 € ohne MwSt.) | |
ICW, AWA und SAfW Mitglieder | Ärzt:innen inkl. Fachpersonen aus dem Gesundheitsmanagement | 300 € (252 € ohne MwSt.) | 325 € (273 € ohne MwSt.) | 375 € (315 € ohne MwSt.) |
ICW, AWA und SAfW Mitglieder | Pflegepersonal und Assistenzärzt:innen, inkl. medizinisches Fachpersonal | 200 € (168 € ohne MwSt.) | 225 € (189 € ohne MwSt.) | 275 € (231 € ohne MwSt.) |
ICW, AWA und SAfW Mitglieder | Studierende | 80 € (67 € ohne MwSt.) | 90 € (76 € ohne MwSt.) | 105 € (88 € ohne MwSt.) |
2-Tägige Teilnahme | Bis einschließlich 19. März 2026 | 20. März – 21. April 2026 | Ab dem 22. April 2026 | |
|---|---|---|---|---|
ICW, AWA und SAfW Mitglieder | Ärzt:innen inkl. Fachpersonen aus dem Gesundheitsmanagement
| 270 € (227 € ohne MwSt.) | 290 € (244 € ohne MwSt.) | 330 € (277 € ohne MwSt.) |
ICW, AWA und SAfW Mitglieder | Pflegepersonal und Assistenzärzt:innen, inkl. medizinisches Fachpersonal
| 175 € (147 € ohne MwSt.) | 195 € (164 € ohne MwSt.) | 235 € (197 € ohne MwSt.) |
ICW, AWA und SAfW Mitglieder | Studierende | 68 € (57 € ohne MwSt.) | 75 € (63 € ohne MwSt.) | 87 € (73 € ohne MwSt.) |
1-Tägige Teilnahme | Bis einschließlich 19. März 2026 | 20. März – 21. April 2026 | Ab dem 22. April 2026 | |
|---|---|---|---|---|
EWMA-Mitglieder, Mitglieder nationaler Wundversorgungsgesellschaften, die mit der EWMA kooperieren, sowie Nicht-Mitglieder | 354 € (297 € ohne MwSt.) | 390 € (328 € ohne MwSt.) | 466 € (392 € ohne MwSt.) | |
ICW, AWA und SAfW Mitglieder | Ärzt:innen inkl. Fachpersonen aus dem Gesundheitsmanagement
| 230 € (193 € ohne MwSt.) | 245 € (206 € ohne MwSt.) | 270 € (227 € ohne MwSt.) |
ICW, AWA und SAfW Mitglieder | Pflegepersonal und Assistenzärzt:innen, inkl. medizinisches Fachpersonal
| 145 € (122 € ohne MwSt.) | 160 € (134 € ohne MwSt.) | 185 € (155 € ohne MwSt.) |
ICW, AWA und SAfW Mitglieder | Studierende | 56 € (47 € ohne MwSt.) | 66 € (55 € ohne MwSt.) | 73 € (61 € ohne MwSt.) |
MwSt.: Alle Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (Deutschland: 19 %).
Vergünstigungen für Mitglieder:
EWMA-Mitglieder und Mitglieder nationaler Wundgesellschaften (ICW, AWA, SAFW) zahlen reduzierte Gebühren.
Mitgliedschaften müssen mindestens 2 Monate vor Konferenzbeginn bestehen.
Teilnahmegebühren 2025
Untenstehend finden Sie die Teilnahmegebühren für den Kongress 2025.
Gebühren
Die Teilnahmegebühren beinhalten den Besuch beider Kongresse und der Fachausstellung.
Eine Gruppenermäßigung wird für die Preisstufen III – IV gewährt. Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 70 erhalten eine Ermäßigung auf Anfrage. Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Teilnehmergruppen
I – Chef- und Oberärzt-e/innen, niedergelassene Ärzt-e/innen, Leitendes Management
II – Assistenzärzt-e/in, Verwaltungsangestellte, Lehrende, Apotheker/innen, Vertrieb
III – Pflegeberufe, Arzthelfer/innen, Gefäßassistent:innen, nicht berufstätige Ärzt-e/innen, Ärzt-e/innen im Ruhestand, Podologe/in, MFA, MTA
IV – Studierende, Schüler, Azubis (unter Vorlage von Bescheinigung und Personalausweis)
Workshops
Praxisorientierte Workshops sind reservierungspflichtig und können bei der Onlineregistrierung hinzugebucht werden.
Workshops sind deutlich als diese gekennzeichnet.
Reservierungen sind verbindlich. Pro Tag können pro Person maximal zwei Workshops reserviert werden.
Ihre Reservierung verfällt, wenn Sie Ihren Platz nicht 10 Minuten vor Workshopbeginn eingenommen haben. Eine Erstattung der Reservierungsgebühr ist nicht möglich.
Sitzungen in kleineren Räumen können ohne Zugangsbeschränkung besucht werden.
Hinweise
Hier finden Sie alle relevanten Hinweise zur Anmeldung, Stornierung, Zahlungsabwicklung und Nutzung von Bildmaterial im Rahmen des Kongresses.
Stornobedingungen
Bei Rücktritt (schriftlich an das Bremen Convention Bureau) bis zum 28.02.2025 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 €/Person erhoben, danach ist die Gebühr in vollem Umfang zu entrichten.
Bereits vereinnahmte Teilnehmergebühren werden ohne Erhebung von Stornogebühren zurückgezahlt, sollte der Kongress infolge einer Allgemeinverfügung, Verbots-verordnung, behördlichen Anordnung oder einer offiziellen Empfehlung des Landes Bremen abgesagt werden müssen.
Umbuchungen
Zahlungsbedingungen
Film- und Fotorechte
Das Anfertigen von Fotografien, Film-, Video- und Fernsehaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen, allen zugänglichen Seiten, Terminen und Modulen der digitalen Plattform, von Teilnehmenden, Satelliten durch den Veranstalter und mit seiner Zustimmung durch die Presse ist zulässig.
Das Material darf unentgeltlich in Medienveröffentlichungen und für die Eigenwerbung des Veranstalters verwendet werden.
Fortbildungspunkte
Für 2026 wurden folgende Fortbildungspunkte bei den jeweiligen Institutionen beantragt und genehmigt.
Nachstehend finden Sie die Auflistung über die Punkte für den vergangenen Kongress. Für 2027 werden ebanfalls wieder Fortbildungspunkte beantragt. Über den jeweils aktuellen Stand informieren wir Sie hier an dieser Stelle.
Initiative Chronische Wunden e. V. (ICW) / TÜV
2026:
- Mi, 06.05.2026: 6 Rezertifizierungspunkte
- Do, 07.05.2026: 6 Rezertifizierungspunkte
- Fr, 08.05.2026: 5 Rezertifizierungspunkte
Apothekerkammer Bremen
Die Fortbildungspunkte 2026 werden über die Ärztekammer Bremen gutgeschrieben.
Ärztekammer Bremen
2026:
Die CME-Punkte für 2026 sind genehmigt. Es wurden 6 CME (Continuing Medical Education) Punkte pro Tag vergeben.
Deutsche Gesellschaft für Wundheilung und Wundbehandlung e.V. (DGfW)
2026:
Es wurden 3 Fortbildungspunkte pro Tag vergeben.
Rezert.-Nr.: 0031-DGfW-C-2026
Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie (DGPL)
Die Fortbildungspunkte für 2026 sind genehmigt.
Die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie und Lymphologie (DGPL) vergab 2026 je 6 Fortbildungspunkte pro Tag!
www.phlebology.de/
Fachgesellschaft Stoma Kontinenz und Wunde e.V. (FgSKW)
Die Fortbildungspunkte für 2026 sind genehmigt!
2026 wurden 5 Fortbildungspunkte pro Tag vergeben.
Registrierungsnummer: 226067
Registrierung beruflich Pflegender (RbP)
Für den DEWU Deutscher Wundkongress 2026 sind Fortbildungspunkte entsprechend den Richtlinien der Registrierung beruflich Pflegender GmbH beantragt und bestätigt worden.
Folgende Fortbildungspunkte wurden vergeben:
- 1 Tag Kongressteilnahme = 6 FBP
- 2 Tage Kongressteilnahme = 10 FBP
- 3 Tage Kongressteilnahme = 12 FBP
Identnummer: 20090906
Schweiz. Gesellschaft für Wundbehandlung (SAfW)
Für die Teilnahme beim DEWU Deutscher Wundkongress 2026 vergab die SAfW 15 Punkte für die drei Kongresstage.
Reichen Sie dafür Ihr Teilnahmezertifiakt über die Plattform e-log selbstständig ein.
www.safw.ch
Scanzeiten für Ihre Fortbildungspunkte 2026
Sobald Sie morgens Ihr Teilnehmerbadge gedruckt und sich haben scannen lassen, sind Sie automatisch registriert und erhalten Ihre Fortbildungspunkte per E-Mail.
Der Versand der Zertifikate erfolgt automatisch ca. eine Woche nach Kongressende.
Zum Erhalt der Fortbildungspunkte ist es wichtig, dass Sie sich 2 x täglich vor Ort scannen!
Wo?
Halle 4 Druck- / Scanstationen
Wann?
Scan 1: Beim Einlass in die Halle bis 11:00 Uhr
Scan 2: ab 15:00 Uhr
Nachträglich werden keine Punkte mehr bestätigt!
Bildungsurlaub / Bildungszeit
In bestimmten Bundesländern haben Arbeitnehmer/innen Anspruch auf Bildungsurlaub – in Bremen wird dieser als Bildungszeit bezeichnet.
Dabei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Weiterbildung, für die Beschäftigte bis zu fünf bezahlte Arbeitstage pro Jahr in Anspruch nehmen können.
Während der Bildungszeit wird das Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt, jedoch müssen die Kosten der Weiterbildung selbst getragen werden.
Der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 2027 als Weiterbildungsveranstaltung zum Bildungsurlaub wird zeitnah bei einigen Bundesländern gestellt.
Sie möchten Ihre Teilnahme beim DEWU Deutscher Wundkongress & Bremer Pflegekongress 2027 als Bildungszeit bei Ihrem Arbeitgeber einreichen?
Warum Bildungszeit?
Sinn und Zweck ist es, den Beschäftigten Zeit für die persönliche Weiterbildung und entsprechenden Kompetenzerwerb zu geben. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen so die Möglichkeit, sich abseits des normalen Alltags intensiv und ggf. über einen längeren Zeitraum, mit einzelnen Themen auseinander zu setzen.
Wer kann Bildungszeit nehmen?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deren Beschäftigungsverhältnis mindestens seit sechs Monaten besteht. Dies gilt übrigens auch für Azubis und Mini-Jobber.
Bestimmt der Arbeitgeber über den Inhalt meiner Bildungszeit?
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Der Antrag muss spätestens vier Wochen von Beginn der Weiterbildung schriftlich gestellt werden. Er kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Erfordernisse dagegen sprechen.
In welchen Bundesländern ist die Veranstaltung 2026 als Bildungsurlaub anerkannt?
Für 2027 wurde noch kein Bildungsurlaub beantragt, dies geschieht zeitnah. Nachstehend finden Sie die Übersicht über die Genehmigungen für den vergangenen Kongress 2026.
<!–[In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 2026 als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:]–>
- Hamburg: HI 43-2/406-07.5,64641
- Sachsen-Anhalt: 207-3502-2025-1073
- Schleswig-Holstein: WBG/B/35980
- Rheinland-Pfalz: 6328/0578/26
- Mecklenburg-Vorpommern: BfG-A-512/24-W01
- Thüringen: 1020-27-0342/105-4
In allen anderen Bundesländern ist die Anerkennung nicht erfolgt oder es besteht kein Bildungsurlaubsgesetz.